Importfahrzeuge

Sie haben ein Fahrzeug aus dem europäischen Ausland (EU) importiert und möchten es in Deutschland zulassen? Bis auf wenige Ausnahmen kein Problem.

 

Wir erstellen Ihnen eine amtlich anerkannte Bestätigung der Daten aus, welche Sie zur Zulassung Ihres Fahrzeugs verwenden können. Der Vorteil zum herkömmlichen Verfahren nach §21 StVZO („Vollabnahme“) besteht darin, dass Ihr Fahrzeug dadurch eindeutig identigiziert werden kann und somit eine vollständige Schlüsselnummer erhält.

 

Mit der von uns erstellten Bestätigung der Daten erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsstelle die nationalen Zulassungspapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II ).