BO Kraft

Unsere Prüfingenieure untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).

Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.

Hier hilft Ihnen unser Team gerne. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns! Telefonisch unter 07621 / 16 26 61 oder über unser Kontaktformular.